Krasse Ungleichbehandlung von Tatverdächtigten

Ein Kommentar von Dr. Detlef Hardorp nach dem Besuch der Gerichtsverhandlung am 9.12.2009

"Freiheit für Rigo und Yunus" forderten die Schüler aus Rigos Klasse eindringlich am Ende ihres Klassenspiels der 12. Klasse. Am 14.12. fand an der Rudolf Steiner Schule eine Informationsveranstaltung statt, mit anschließender von Schülern gestalteter Ausstellung und einem Benefizkonzert.

Prozessbeobachter der Waldorfschule Mitte, an der Yunus bis zu seinem in U-Haft bestandenen Abitur Schüler war, fordern "Freiheit für unseren ehemaligen Schüler Yunus zu Weihnachten!"; auf der Webseite der Freien Waldorfschule Mitte heißt es: "Untersuchungshaft muss beendet werden!".

Sind diese Forderungen berechtigt?

Am 15. Verhandlungstag am 9. Dezember gab es bedeutsame Einblicke in das Verfahren, über die in der Presse nicht berichtet wurde. Es wird tatsächlich gegen vier jugendliche bzw. heranwachsende Tatverdächtigte wegen versuchten Mordes beim letzten Maifest ermittelt. Nur Rigo und Yunus sitzen aber seit sieben Monaten in Untersuchungshaft (Einzelhaft) und beteuern von Anfang an konsequent und widerspruchsfrei ihre Unschuld. Die anderen beiden, K. und S., sind noch auf freiem Fuß. K. wurde zunächst als Zeuge in das laufende Hauptverfahren geladen, machte aber sehr bald von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Das steht ihm nur zu, wenn seine Aussagen ihn selber belasten würden.

Am 9. Dezember wurde nun die Polizistin, die bei allen drei Wohnungsdurchsuchungen von K. mit dabei war, von der 7. Kammer sorgfältig vernommen. Gefunden wurden u.a. ein Kanister im Bettkasten und Einfüllstützen, mit denen K. angeblich gelegentlich sein Moped mit Benzin auffüllte, ein schwarzer Rucksack und, bei der dritten Untersuchung, eine Antifa-Zeitschrift. Anstelle den Kanister zu beschlagnahmen, wurde er von der Polizei allerdings nur fotografiert und auch nicht auf Benzinspuren bzw. Benzinarten untersucht. Als die Staatsanwaltschaft die Polizei ein zweites Mal losschickte um u.a. den Kanister sicherzustellen, war er angeblich beim Vater, der ihn bereits an einen Nachbarn weitergegeben haben soll, der damit seinen Rasenmäher mit Benzin aufgefüllt habe. Auf die Frage der Verteidiger, wo denn das vor acht Wochen beantragte Gutachten zum beschlagnahmten Rucksack verbliebe, erwiderte Oberstaatsanwalt Knispel schroff, dass man ihn nicht wie einen Zeugen befragen könne.

Die Polizistin erinnerte sich auffällig schlecht an die wesentlichen Punkte im Ermittlungsverfahren, in merkwürdigem Kontrast zu detaillierten Schilderungen von Dingen, die für die Ermittlung kaum von Bedeutung sind. Dennoch wurde zunehmend deutlich, dass K. etwas zu verbergen hat. Das kann man bei Rigo und Yunus nicht wahrnehmen. Die Anklage beruht im Wesentlichen auf Aussagen zweier Polizisten, die meinen, die Werfer der beiden Molotowcocktails fast lückenlos in den Augen gehabt zu haben, während sie zu der brandgeschädigten Person im Trubel des Maifests eilten. Der Tagesspiegel berichtete am 11.9. 2009: »Der Polizeioberkommissar glaubt nicht, sich geirrt zu haben. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob er die Täter mit anderen Personen verwechselt haben könnte, äußerte der Beamte, "Ich sage mal: nein". "Ich sage mal: nein": Schwingt da nicht unhörbar, als Pendant, ein verhaltenes, mögliches: "Ich sage mal: ja" mit?

Das Gericht hat bereits eine Vielzahl von weiteren Verhandlungstagen festgesetzt. Die Entscheidung, Prozesse im Rahmen von gefährlichen Gewalttaten bei Mai-Krawallen gründlich zu führen, ist sicherlich besser als ein voreiliges Urteil. Jegliche Verdächtigten müssen sich dem bis zum Ende des Prozesses stellen. Es bleibt aber die Frage nach der Notwendigkeit von Untersuchungshaft. Dafür bedarf es der Fluchtgefahr. Wie ist Fluchtgefahr bei Jugendlichen einzustufen?

Studien zeigen, dass sie allgemein viel geringer als bei Erwachsenen ist. Jugendliche und Heranwachsende haben kaum die Mittel zu einer effektiven Flucht und werden in den eher seltenen Fällen einer Flucht fast immer schnell wieder aufgegriffen. Jugendliche und Heranwachsende definieren sich auch stärker als Erwachsene über ihre peer group und social networking, weswegen sie sich bei einer Flucht weitgehend der Sphäre entziehen würden, die ihnen notwendige Identität stiftet. Im Fall von Rigo kommt dazu, dass seine Schule einen Wiedereinstieg in seine bisherige Klasse nur dann gerade noch für möglich hält, wenn er mit Unterrichtsbeginn nach der Weihnachtspause stattfindet. Sonst müsste er wegen des fehlenden Schulbesuchs während der nun schon sieben Monate dauernden Untersuchungshaft ein Jahr wiederholen. Bei einer Flucht würde er sich somit selber seine Zukunftschancen verbauen. Das Gericht sollte sich nicht einfach darauf zurückziehen, dass sich Jugendliche und Heranwachsende generell aus familiären Bindungen lösen und allein deswegen schon Fluchtgefahr bestünde. Mit dieser Begründung müsste Haftverschonung für Jugendliche und Heranwachsende in allen wie auch immer gearteten Fällen abgelehnt werden. Der Tagesspiegel kommentierte vor wenigen Tagen: "Es wird Weihnachten, und die Eltern wollen ihre Söhne unter dem Weihnachtsbaum versammeln. Dagegen spricht nicht mehr als die ziemlich abstruse Unterstellung einer Fluchtgefahr."

Detlef Hardorp
Presse - und Bildungspolitischer Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg


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