Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Berlin-BrandenburgDie Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) besteht in ihrer heutigen Form als eingetragener Verein seit Mai 2002, als die Mitgliederversammlung eine neue Satzung verabschiedete. Zwar waren die Waldorfschulen in Berlin und später auch in Brandenburg schon seit den siebziger Jahren in einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen, aber im Laufe der Zeit war deutlich geworden, dass eine lose informelle Gruppierung gegenüber einer juristischen Person auch Nachteile hat: Sie ist weniger handlungsfähig, vor allem im Rechtsbereich. Wer ist denn überhaupt die Landesarbeitsgemeinschaft? Sie ist der Zusammenschluss der auf der Grundlage der Waldorfpädagogik arbeitenden Schulen und schulnahen Einrichtungen in der Region Berlin-Brandenburg. Ihr gehören zurzeit siebzehn Schulen und andere Einrichtungen als ordentliche Mitglieder an. Die Landesarbeitsgemeinschaft kann weiteren Schulen, Einrichtungen und Gremien einen Gaststatus für die Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Konferenzen verleihen; dies ist zum Beispiel für den Landeselternrat erfolgt. Die LAG will in erster Linie schulübergreifender Ansprechpartner für alle möglichen Interessenten sein, also zum Beispiel für Eltern auf der Suche nach der passenden Schule für ihre Kinder oder für Vertreter der Presse und anderer Medien, die den schulneutralen Dialog suchen. Umgekehrt ist die Landesarbeitsgemeinschaft aber auch Sprachrohr der Schulen, und zwar nicht nur gegenüber den Medien, sondern auch gegenüber der Politik und den Verwaltungen. Auch der Bildungspolitische Sprecher der Region ist bei ihr angesiedelt. Gleichzeitig ist die LAG das Bindeglied zwischen den einzelnen Waldorfschulen unserer Region und dem Bund der Freien Waldorfschulen e.V. Er wacht darüber, dass nur solche Schulen sich Waldorf- oder Rudolf-Steiner-Schule nennen, die nach positivem Votum ihrer Region Mitglied im Bund der Freien Waldorfschulen geworden sind. Neben dem vierköpfigen Vorstand, der sich durch Kooptation ergänzen kann, hat die LAG zwei wesentliche Organe: Die Regionalkonferenz ist das monatliche Forum von Lehrern und Vorstandsvertretern der Mitglieder, das auf Antrag auch Gästen offensteht. Hier werden vorwiegend pädagogische Fragen behandelt, gerade auch solche, die sich mit den sich ändernden Anforderungen an die Schulen befassen. Daneben ist die Regionalkonferenz die quasi permanente Mitgliederversammlung des Vereins, die unter anderem den Vorstand wählt und entlastet. Das andere Organ der Landesarbeitsgemeinschaft ist die regionale Konferenz der Geschäftsführer ihrer Mitgliedseinrichtungen. Auch sie tagt im monatlichen Rhythmus. Zu den thematischen Schwerpunkten dieser Konferenz gehören Fragen der Wirtschaftlichkeit, zur Schulpolitik der Länder Berlin und Brandenburg und zum Zuschusswesen. In der gegenwärtigen Phase der Schulpolitik sind vielfältige Veränderungen im Gespräch. Es geht um Fragen eines früheren Einschulungsalters, der Ganztagsschule, der zentralen Prüfungen, der zukünftigen Abschlüsse und um viele weitere Fragen. Alle diese Themen werden sowohl in der Regional- als auch in der Geschäftsführerkonferenz bearbeitet. In vielen Fällen ist es die Regel, dass beide Konferenzen ihre Entscheidungen und Beschlüsse Hand in Hand erarbeiten. Die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft hat noch eine weitere Dimension. Die LAG ist der wesentliche Ansprechpartner für Gründungswillige, also für Eltern und Lehrer, die eine neue Waldorfschule gründen wollen. Sie finden in den Organen der LAG Diskussionsforen für ihre Probleme, bekommen aber auch praktische Hilfe von spezialisierten Delegierten der LAG, den Gründungsberatern. Ausgehend von deren Votum können die neuen Schulen als Gäste in die LAG eingeladen werden, und von hier kommt nach eingehender Prüfung die Empfehlung, junge, neu gegründete Schulen als Mitglieder in den Bund der Freien Waldorfschulen aufzunehmen. |