Französisches Gericht diskreditiert parlamentarischen Sektenbericht - Präsident der Kommission verurteilt You can also read an English Version
In dem Artikel »Jacques Guyard verurteilt für die
Diffamierung der anthroposophischen Bewegung als Sekte« veröffentlicht die größte französische Tageszeitung Auszüge aus dem Urteil des Pariser Gerichts,
mit dem Untertitel: »Die Arbeiten der parlamentarischen Untersuchungskommission stellen keine "seriöse Untersuchung" dar.«
Le Monde fasst zusammen :
Weil er im Fernsehsender France 2 die anthroposophische Bewegung als
»Sekte« bezeichnete, wurde der Präsident
der parlamentarischen Sekten-Untersuchungskommission, Jacques Guyard, am
21. März zu einer Geldstrafe von 20.000 Francs und zu Schadenersatzzahlung
von 90.000 Francs verurteilt. Das Gericht in Paris war der Auffassung, dass Herr
Guyard »nicht in der Lage war«, seine
Anschuldigungen »ernsthaft zu rechtfertigen«.
»Unseriöse Beweisführung«,
Dokumente, die sich als nicht »relevant«
oder aber ohne »jegliche Beweiskraft«
erweisen, »unausgewogener Bericht«
... Die Methoden der parlamentarischen Untersuchungskommission über
Sekten haben Blei in den Flügeln, zu lesen in dem Urteil der 17ten
Strafkammer des Gerichts in Paris, welches den Präsidenten der Kommission,
Jacques Guyard (Parti Socialiste), Abgeordneter des Departement Essonne,
am Dienstag, 21. März, zu 20.000 Francs Strafe und 90.000 Francs Schadensersatz
verurteilte, weil er drei anthroposophische Bewegungen diffamierte, die
sich auf Rudolf Steiner berufen.
Am 17. Juni 1999 - die Untersuchungskommission hatte gerade ihren zweiten
Bericht über Sekten und Geld veröffentlicht - wird Herr Guyard
zum Mittagsjournal um 13 Uhr bei France2 eingeladen.
Eine Reportage über ein anthroposophisches »Gemeinschaftszentrum« wird ausgestrahlt. Während Anthroposophie im ersten Bericht von 1995
nicht unter Sekten vorkam, erscheint sie dieses Mal auf der parlamentarischen
Liste. Frage: »Aufgrund welcher Kriterien wurde diese
Bewegung als Sekte klassifiziert?« Antwort: »Sie
ist typisch. Alle diese Bewegungen sind anfangs verlockend, erst danach erweist es sich, dass ihr Hauptziel doch darin besteht, entweder Geld umzuleiten
oder absolute Macht über Personen auszuüben (...). Hier handelt
es sich eindeutig um Indoktrination.« Und Herr Guyard
erwähnt »einen beunruhigenden medizinischen Aspekt«
basierend auf »genauen Aussagen von Kranken«.
Der Verband der französischen Rudolf Steiner Schulen (17 an der
Zahl, davon zwei unter Vertrag, 180 in Deutschland) war darüber nicht gerade erbaut. Ebenso die
Nouvelle économie fraternelle, eine anthroposophische
Kreditgesellschaft, die unter der Aufsicht der Zentralkasse für Kooperativen-Kredite steht und offizieller Partner des Arbeitsministeriums ist. Weiterhin der
Merkur-Bund, Vereinigung der anthroposophischen medizinischen
Vereine Frankreichs (400 Ärzte, 1500 Verschreibungsberechtigte), der
angibt, dass die anthroposophische Medizin von den europäischen Instanzen
genau so anerkannt wird wie Akkupunktur, Homöopathie oder Phytotherapie.
»Ich wusste nicht, dass man an jenem Tag nur über
die Anthroposophie sprechen würde« hat sich Guyard
verteidigt, um seine Aussage im Fernsehen zu erläutern. Der Abgeordnete hat jedoch die Bezeichnung »Sekte« beibehalten, basierend, bemerkenswerterweise, nur auf anonymen Berichten (»renseignement généraux«). Unermüdlich betont er den »geheimen«
Charakter der Arbeit der parlamentarischen Kommission; dieser - gibt er
an - hindere ihn daran, seine Quellen preiszugeben. »Das
ist sehr viel Geheimniskrämerei, während alle Welt wissen
will, wie das von statten geht!«, hat schließlich die Gerichtspräsidentin, Martine Ract-Madoux ausgerufen.
Keinerlei Ausgewogenheit
In seinem Urteil hat das Gericht festgestellt: »Es ist erwiesen, dass Herr Guyard im Fernsehen Anklagen
gegen eine Bewegung ausgesprochen hat, ohne in der Lage zu sein, diese aus
einer ernsthaften Untersuchung zu rechtfertigen. Aus seinen Erklärungen
ergibt sich, dass er seine Kenntnisse nur aufgrund schriftlicher Angaben von Personen hat, die sich als Opfer
der Anthroposophie bezeichnen, dass aber weder die Autoren dieser Angaben
noch die vermutlich Verantwortlichen der anthroposophischen Bewegung zu
Aussagen von der Kommission gehört wurden; dass sich die Ausgewogenheit
der durchgeführten Untersuchung ausschließlich auf den Versand
eines Fragebogens an ungefähr 60 als sektierisch vermutete Bewegungen
beschränkte.«
»Keines des vorgelegten Dokumente ist sachdienlich
in Bezug auf die Anschuldigungen geistiger Manipulation, finanzieller Erpressung,
Unterschlagung von Geldern und medizinischer Praktiken, die das Leben der
Kranken gefährden würden«, fügte das Gericht, welche
den anonymen Berichten jegliche Beweiskraft absprach, hinzu.
Das Recht auf parlamentarische Immunität von Herrn Guyard zurückweisend,
zu dessen Gunsten sich François Cordier, der Vertreter des Staatsanwaltes, ausgesprochen hatte, sahen die Richter den den zivilen
Parteien zugefügten Schaden deswegen als so »erheblich
an, weil die diffamierenden Aussagen von einem Abgeordneten gemacht wurden,
dessen Autorität und Kompetenz als Präsident der Kommission von
der Öffentlichkeit nicht in Zweifel gezogen werden konnte.« .
Jean-Michel Dumay.Le Monde, Donnerstag, 23. März 2000, Seite
12 |