Französisches Gericht
diskreditiert parlamentarischen Sektenbericht -
Präsident der Kommission verurteilt

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Wie Le Monde am 23. März berichtete, hat die Fédération des Écoles Rudolf Steiner - zusammen mit zwei Mitklägern - die Diffamierungs- und Schadensersatzklage gegen den Präsidenten der parlamentarischen Untersuchungskommission gewonnen.

In dem Artikel »Jacques Guyard verurteilt für die Diffamierung der anthroposophischen Bewegung als Sekte« veröffentlicht die größte französische Tageszeitung Auszüge aus dem Urteil des Pariser Gerichts, mit dem Untertitel: »Die Arbeiten der parlamentarischen Untersuchungskommission stellen keine "seriöse Untersuchung" dar.«

Le Monde fasst zusammen :

Weil er im Fernsehsender France 2 die anthroposophische Bewegung als »Sekte« bezeichnete, wurde der Präsident der parlamentarischen Sekten-Untersuchungskommission, Jacques Guyard, am 21. März zu einer Geldstrafe von 20.000 Francs und zu Schadenersatzzahlung von 90.000 Francs verurteilt.

Das Gericht in Paris war der Auffassung, dass Herr Guyard »nicht in der Lage war«, seine Anschuldigungen »ernsthaft zu rechtfertigen«.


Der Bericht:

»Unseriöse Beweisführung«, Dokumente, die sich als nicht »relevant« oder aber ohne »jegliche Beweiskraft« erweisen, »unausgewogener Bericht« ... Die Methoden der parlamentarischen Untersuchungskommission über Sekten haben Blei in den Flügeln, zu lesen in dem Urteil der 17ten Strafkammer des Gerichts in Paris, welches den Präsidenten der Kommission, Jacques Guyard (Parti Socialiste), Abgeordneter des Departement Essonne, am Dienstag, 21. März, zu 20.000 Francs Strafe und 90.000 Francs Schadensersatz verurteilte, weil er drei anthroposophische Bewegungen diffamierte, die sich auf Rudolf Steiner berufen.

Am 17. Juni 1999 - die Untersuchungskommission hatte gerade ihren zweiten Bericht über Sekten und Geld veröffentlicht - wird Herr Guyard zum Mittagsjournal um 13 Uhr bei France2 eingeladen. Eine Reportage über ein anthroposophisches »Gemeinschaftszentrum« wird ausgestrahlt. Während Anthroposophie im ersten Bericht von 1995 nicht unter Sekten vorkam, erscheint sie dieses Mal auf der parlamentarischen Liste. Frage: »Aufgrund welcher Kriterien wurde diese Bewegung als Sekte klassifiziert?« Antwort: »Sie ist typisch. Alle diese Bewegungen sind anfangs verlockend, erst danach erweist es sich, dass ihr Hauptziel doch darin besteht, entweder Geld umzuleiten oder absolute Macht über Personen auszuüben (...). Hier handelt es sich eindeutig um Indoktrination.« Und Herr Guyard erwähnt »einen beunruhigenden medizinischen Aspekt« basierend auf »genauen Aussagen von Kranken«.

Der Verband der französischen Rudolf Steiner Schulen (17 an der Zahl, davon zwei unter Vertrag, 180 in Deutschland) war darüber nicht gerade erbaut. Ebenso die Nouvelle économie fraternelle, eine anthroposophische Kreditgesellschaft, die unter der Aufsicht der Zentralkasse für Kooperativen-Kredite steht und offizieller Partner des Arbeitsministeriums ist. Weiterhin der Merkur-Bund, Vereinigung der anthroposophischen medizinischen Vereine Frankreichs (400 Ärzte, 1500 Verschreibungsberechtigte), der angibt, dass die anthroposophische Medizin von den europäischen Instanzen genau so anerkannt wird wie Akkupunktur, Homöopathie oder Phytotherapie.

»Ich wusste nicht, dass man an jenem Tag nur über die Anthroposophie sprechen würde« hat sich Guyard verteidigt, um seine Aussage im Fernsehen zu erläutern. Der Abgeordnete hat jedoch die Bezeichnung »Sekte« beibehalten, basierend, bemerkenswerterweise, nur auf anonymen Berichten (»renseignement généraux«). Unermüdlich betont er den »geheimen« Charakter der Arbeit der parlamentarischen Kommission; dieser - gibt er an - hindere ihn daran, seine Quellen preiszugeben. »Das ist sehr viel Geheimniskrämerei, während alle Welt wissen will, wie das von statten geht!«, hat schließlich die Gerichtspräsidentin, Martine Ract-Madoux ausgerufen.

Keinerlei Ausgewogenheit

In seinem Urteil hat das Gericht festgestellt: »Es ist erwiesen, dass Herr Guyard im Fernsehen Anklagen gegen eine Bewegung ausgesprochen hat, ohne in der Lage zu sein, diese aus einer ernsthaften Untersuchung zu rechtfertigen. Aus seinen Erklärungen ergibt sich, dass er seine Kenntnisse nur aufgrund schriftlicher Angaben von Personen hat, die sich als Opfer der Anthroposophie bezeichnen, dass aber weder die Autoren dieser Angaben noch die vermutlich Verantwortlichen der anthroposophischen Bewegung zu Aussagen von der Kommission gehört wurden; dass sich die Ausgewogenheit der durchgeführten Untersuchung ausschließlich auf den Versand eines Fragebogens an ungefähr 60 als sektierisch vermutete Bewegungen beschränkte.«

»Keines des vorgelegten Dokumente ist sachdienlich in Bezug auf die Anschuldigungen geistiger Manipulation, finanzieller Erpressung, Unterschlagung von Geldern und medizinischer Praktiken, die das Leben der Kranken gefährden würden«, fügte das Gericht, welche den anonymen Berichten jegliche Beweiskraft absprach, hinzu.

Das Recht auf parlamentarische Immunität von Herrn Guyard zurückweisend, zu dessen Gunsten sich François Cordier, der Vertreter des Staatsanwaltes, ausgesprochen hatte, sahen die Richter den den zivilen Parteien zugefügten Schaden deswegen als so »erheblich an, weil die diffamierenden Aussagen von einem Abgeordneten gemacht wurden, dessen Autorität und Kompetenz als Präsident der Kommission von der Öffentlichkeit nicht in Zweifel gezogen werden konnte.« .

Jean-Michel Dumay.Le Monde, Donnerstag, 23. März 2000, Seite 12


Übersetzung: Liss Gehlen (Info3);




www.waldorf.net     Stand: 23.09.2004



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