Indizierungsantrag abgelehnt

Die Bundesindizierungstelle hat am 6. September 2007 den Indizierungsantrag, zwei Bände mit Nachschriften von Vorträgen von Rudolf Steiner auf den Index für jugendgefährdende Schriften zu stellen, abgelehnt. Zugleich hat sich der betroffene Verlag selbstverpflichtet, eine kritische Ausgabe der beiden Bände herauszugeben.

Das ist ausgesprochen sinnvoll. Denn man kann dem heutigen Leser nicht ohne Weiteres zumuten, beim Lesen der Vortragsnachschriften Steiners klar zu unterscheiden zwischen dem damaligen Zeitgeist und den Vorstellungen seiner Zuhörer, an die Steiner häufig anknüpfte und oft so referierte, als wären es seine eigenen, und was er dann anthroposophisch daraus machte. Nicht alles, was Steiner sagte, ist reine Anthroposophie. Und nicht alles in der Anthroposophie ist für Waldorfpädagogik relevant. Eine kritische Ausgabe hilft dem Leser, Inhalte treffend zu orten und einzuordnen. Sie ist überfällig und sollte über die beiden Bände hinausgehen.


Zum Hintergrund unsere Mitteilung vom 3.09.07 :

Das Bundesfamilienministerium hatte einen Antrag gestellt, zwei Bände mit Nachschriften von Vorträgen von Rudolf Steiner auf den Index für jugendgefährdende Schriften zu stellen.

"Ein Bürger hatte uns gegenüber seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass dies jugendgefährdende Schriften seien," sagt Marc Kinert, Sprecher des Ministeriums. "Wir waren deshalb gesetzlich verpflichtet, einen Prüfauftrag an die Bundesprüfstelle zu stellen." Mit dem Auftrag wurden vom Ministerium zwei Gutachten an die Bundesprüfstelle weitergeleitet. Pikant: Einer der beiden Gutachter, Andreas Lichte, wurde vor Jahren vom Arbeitsamt an das Berliner Waldorflehrer-Seminar vermittelt, wo er unzufrieden war; seitdem  beschäftigt er sich ausgiebig damit, via Presse und Politik Steiner und die Waldorfschulen schlecht zu machen. Das zweite Gutachten stammt von einer Doktorandin der Humboldt-Universität: Jana Husmann-Kastein ist dabei, eine Doktorarbeit zu schreiben, die einmal mehr Steiner als kruden esoterischen Rassen-Ideologen brandmarken soll. Beide zusammen haben bereits vor einem Jahr eine gegen die Spiritualität Steiners gerichtete Tagung an der Humboldt Universität organisiert (www.waldorf.net/html/texte/humboldt/index.html), nachdem ihr Versuch gescheitert war, die fast identische Tagung mit der Evangelischen Landeskirche zu veranstalten; die Landeskirche sagte die Veranstaltung ab, weil die Organisatoren nicht bereit waren, auch Vertretern der Waldorfpädagogik Raum zur Erwiderung auf dem Podium einzuräumen.

Lichte und Husmann-Kastein ist es jetzt offenbar gelungen, ihre Anti-Steiner-Kampagne vor die Tore des Familienministeriums zu tragen; als "besorgte Bürger" haben sie ihre  „Expertisen“ gleich mitgeliefert. Zugleich haben sie ihr vermeintliches Expertenwissen auch etlichen Presse-Vertretern angedient, mit dem Erfolg, dass seit Monaten Negativschlagzeilen durch die Medien geistern. Letztes Beispiel ist der SPIEGEL, der in seiner neuesten Ausgabe die Thesen Lichtes und Husmann-Kasteins ungeprüft wiedergibt und leider genau wie beinahe alle anderen Kollegen auf eine abgleichende Recherche verzichtet hat.

Wer die Originaltexte Steiners nicht kennt, dem erscheinen die Vorwürfe plausibel, zumal stets selektiv zitiert wird, was Steiners Intentionen oft völlig verzerrt. Durch ständige Wiederholungen einzelner Sätze in der Presse wird der (falsche) Eindruck zementiert, dass Steiner die Idee gehegt haben soll, dass "die weiße Menschenrasse höherwertiger" sei als andere. Tatsächlich war Steiner der Auffassung, dass jedes menschliche Individuum "eine Gattung für sich" sei, vom "Ich" als Allerheiligstem, sich selbst bestimmenden Wesenskern ausgehend. Darüber hinaus meinte er allerdings auch zu beobachten, dass verschiedene Völker nicht identische Konstitutionen besitzen, dass sie sich also sozusagen typologisch voneinander unterscheiden. Dabei aber blieben ihm völkische Stereotypen fremd und eine Abwertung von Individuen oder ganzen Ethnien, wie man sie heute in seinen Äußerungen wahrnehmen mag, lag nicht in seiner Absicht – eine Einschätzung, die gerade auch die jüngst erschienene, nicht eben steinerfreundliche Publikation von Helmut Zander über „Anthroposophie in Deutschland“ untermauert (siehe auch www.waldorf.net/html/texte/presserklaerung_070901.htm).

Steiner war auch weder der Auffassung, dass er nicht irren könne, noch dass der "Geistesschatz ihm exklusiv zur Verfügung" stünde, wie der SPIEGEL über die Anthroposophie ganz allgemein behauptet und mit einem Zitat Steiners zu belegen scheint: "Schon der Einwand, ich kann auch irren, ist störender Unglaube." Das Steiner-Zitat samt Interpretation stammt auch vom „besorgten Bürger und Familienministeriumsgutachter“ Andreas Lichte, von dem es der SPIEGEL offensichtlich unkritisch übernommen hat. Der Rudolf Steiner Verlag ließ der Indizierungsstelle bereits im April ein umfangreiches Gutachten zukommen, das auf alle Thesen von  Lichte und Husmann-Kastein minutiös eingeht und falsche Behauptungen und Schlussfolgerungen ausräumt, einschließlich des sinnentstellenden Missbrauchs dieses Steiner-Zitates. Aus dem Gutachten:

"Sieht man sich diese Textstelle im Zusammenhang an, wird deutlich, dass sie sich nicht auf eine Forderung bezieht, die Steiner in Bezug auf sein Werk oder auf die Haltung seiner »Anhänger« gegenüber diesem Werk stellt, sondern auf die Haltung des Geistesschülers gegenüber Wahrheit und Irrtum. Steiner schreibt: »Man kann nicht sagen: was nützen mir alle Vorsätze, rein den Gesetzen des Wahren zu folgen, wenn ich mich vielleicht über dieses Wahre irre? Es kommt auf das Streben, auf die Gesinnung an. Selbst der Irrende hat in dem Streben nach dem Wahren eine  Kraft, die ihn von der unrichtigen Bahn ablenkt. Ist er im Irrtum, so ergreift ihn diese Kraft und führt ihn die Wege zum Rechten. Schon der Einwand: ich kann auch irren, ist störender Unglaube. Er zeigt, dass der Mensch kein Vertrauen hat in die Kraft des Wahren.« (GA 9, Ausgabe 1978, S. 186)"

Dr. Detlef Hardorp
Bildungspolitischer Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg



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