13. September 2009

Kammergericht rügt rbb und "Klartext"-Autorin Probst

An deutlichen Worten ließ es der Vorsitzende Richter des Berliner Kammergerichts nicht mangeln. „Äußerst bedenklich“ sei das Herausschneiden einer kurzen Passage aus einer gesendeten Tonbandaufnahme. Das dem Fernsehpublikum Vorenthaltene widersprach der Sensationsthese der „Klartext“-Autorin Gabi Probst.

Diverse Kindesmisshandlungen hatte das Fernsehmagazin im Juli 2008 einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung im brandenburgischen Lehnin vorgeworfen. Der Fernsehbeitrag gipfelte in einer vor Jahren heimlich von einem Schüler erstellten Tonaufzeichung vom Unterricht, auf dem ein laut quängelndes Mädchen zu hören ist. Dreißig Minuten soll die Einrichtungsleiterin und Lehrerin der eingegliederten Schule während ihres Unterrichts auf dem schreienden Mädchen gesessen haben. Laut der Lehrerin saß das zum Weglaufen tendierende Mädchen aber auf ihrem Schoß. Die drei Sekunden dauernde Aussage des quängelnden Mädchens: „Frau G., ich fall gleich runter“ war präzise vom rbb aus dem Tonband herausgeschnitten worden, ohne den Schnitt, wie sonst üblich, kenntlich zu machen. Angeblich, weil die Aussage „schwer zu verstehen war“.

Die Richter hatten sie allerdings ohne Studiotechnik deutlich verstanden. „So sollte man mit der Wahrheit nicht umgehen“, mahnte der Vorsitzende Richter am Kammergericht Neuhaus. Er sei „verärgert als Rezipient des öffentlichen rechtlichen Senders“: Hier wurde „gekürzt um etwas, was das Gegenteil aussagt“. Der „Umgang mit diesem Beweismittel [dem Tonband] erscheint äußerst manipulativ“. Es wurde suggeriert, man „habe etwas in der Hand, was die Vorwürfe belegt“. Tatsächlich sei „das Band nicht aussagekräftig“. Aber das Mädchen habe doch jämmerlich geschrien, konterte Gabi Probst vor Gericht. Schreien sei verfänglich, erwiderte der sichtlich unbeeindruckte Richter; er habe einmal ein Kind auf der Straße „ähnlich schreien hören, weil es kein Eis von der Mutter bekommen hatte“.

Mangelnde journalistische Sorgfaltspflicht

Aber auch an anderen Stellen entsprach der Beitrag nach Auffassung des Gerichts nicht der nötigen journalistischen Sorgfaltspflicht. „Klartext“ hatte die Behauptung der ehemaligen Betreuten Carolina gesendet, sie wäre ein ganzes Wochenende in einem dunklen Keller in der Einrichtung eingesperrt gewesen. Die Erzieherinnen konnten das nicht bestätigen. Sie wurden aber vom rbb gar nicht gefragt, obwohl ein Vorstandsmitglied im Interview bereits ein Monat vor der Sendung auf sie verwiesen hatte. Das Gericht: Für eine Verdachtsberichtserstattung wurde „zu wenig nachgefragt“, man „hätte weiter recherchieren müssen“. So reiche es nicht aus, die Behauptungen eines Mädchens ungeprüft zu senden.

Eine Nachprüfung der Örtlichkeit hätte auch ergeben, dass die Fenster des vermeintlichen Verließes erstens Licht durchlassen, zweitens gar nicht abschließbar sind und sich drittens bestens zum Aussteigen eignen.

„Klartext“ kolportierte des Weiteren, dass einem Jugendlichen von der Leiterin ein Stuhl an den Kopf geschleudert worden sei, so dass er ohnmächtig wurde. Um diesen Gewaltvorwurf glaubhaft zu machen, hatte der rbb beim Gericht eine eidesstattliche Versicherung der Mutter eingereicht. In der Versicherung macht die Mutter allerdings geltend, dass es sich bei ihrem Sohn lediglich um „eine empfundene Ohnmacht“ gehandelt habe: „Bewusstlosigkeit“ sei für ihren Sohn „ein Zustand in dem er sich ‚ausschaltet‛, um die Wirklichkeit nicht ertragen zu müssen“.

Auch hier, so der Richter, bekäme man „Zweifel an der Verdachtsberichtserstattung“: Es könne sich um „eine einzige, unseriöse Quelle“ handeln. Warum man die Behauptung des Jungen nicht zum „Gegenstand des Gesprächs gemacht“ habe, fragte der Richter. Habe man nach der zu vermutenden Platzwunde am Kopf gefragt, von der aber nirgends die Rede ist? Auch an dieser Stelle müsse man eine ordentliche „Verdachtsberichterstattung verneinen“.

Laut einer ärztlichen Stellungnahme neigte der damals 14-jährige Junge dazu, phantastische Geschichten zu erzählen. Der besondere Charakter dieser Einrichtung, die psychisch äußerst labile Kinder und Jugendliche betreute, welche oft aus ihrerseits schwierigsten Elternhäusern kamen, wurde in dem rbb Beitrag nicht einmal erwähnt.

Auf „dringendes Anraten“ des Gerichts verglichen sich die Parteien. Der rbb und Gabi Probst verpflichteten sich, die Behauptung und Verbreitung von fünf gravierenden Gewaltvorwürfen des Klartext Beitrags künftig zu unterlassen. Weiterhin beschloss das Landgericht am 11. August 2009, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen den vor dem Kammergericht abgeschlossenen Vergleich „ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft“ von bis zu sechs Monaten der Intendantin des rbb und Gabi Probst anzudrohen.  

Am Tag nach der „Klartext“ Sendung war vom rbb in „Brandenburg aktuell“ der Jugendhilfeeinrichtung die Aussage: „Gewalt gegen Kinder sei in bestimmten Situationen nötig“ unterstellt worden. Das mag in die Dramaturgie einer skandalisierenden Berichterstattung passen, entsprach aber weder Äußerungen noch Auffassungen der Einrichtung und dessen Pressesprecher, den die rbb-Journalistin Nina Bednarz kontaktiert hatte. Die Jugendhilfeeinrichtung klagte und hatte bereits vor dem Landgericht Erfolg. rbb und Nina Bednarz legten Berufung ein. Im Februar 2009 stellte das Kammergericht in einem Beschluss fest, dass die Berufung des rbb und ihrer Journalistin Bednarz keine Aussicht auf Erfolg haben könne: „Das  Landgericht ist in der angefochtenen Entscheidung zu Recht und mit in jeder Hinsicht zutreffender Begründung davon ausgegangen, dass die Antragstellerin [die Jugendhilfeeinrichtung] durch die unrichtige Wiedergabe angeblicher Äußerungen ihres Pressesprechers in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt  wird. (...) Die Auffassung des Landgerichts, dass die Antragsgegnerinnen [rbb und Bednarz] der ihnen obliegenden Glaubhaftmachungslast nicht hinreichend nachgekommen sind, ist entgegen dem Berufungsvorbringen [vom rbb und Bednarz] nicht zu beanstanden.“

Hintergrundgespräche abgeblockt

Im Vorfeld der „Klartext“-Sendung hatten der Pressesprecher und ein Vorstandsmitglied die Intendantin des rbb um ein Hintergrundsgespräch gebeten. Anlass der Anfrage war eine dem Vorstandmitglied entwendete Kladde mit internen Notizen über sein Interview mit Gabi Probst, von dem Probst Kenntnis erhalten und sich darüber abfällig gegenüber einem Mitarbeiter der Jugendhilfeeinrichtung geäußert hatte.

Redaktionsleiter Reinhard Borgmann beantwortete die Hintergrundsgesprächsbitte für den rbb, indem er diese gänzlich ignorierte und Inhalte des Briefes an die Intendantin als „ehrverletzend“ und „offenbar nicht den Tatsachen“ entsprechend bezeichnete und aufforderte, diese nicht zu wiederholen. Er fügte Unterlassungsbegehren der Autorin gegenüber dem Pressesprecher und dem Vorstandsmitglied bei. Als diese nicht unterschrieben, strengte Probst Gerichtsprozesse gehen den Pressesprecher und das Vorstandsmitglied auf Unterlassung an.

Den ersten verlor sie bereits in der ersten Instanz. Den zweiten gewann sie zunächst vor dem Landgericht, zog das Unterlassungsbegehren dann aber vor dem Kammergericht zurück, als die Richter ihr und der miterschienenen Riege von rbb-Mitarbeitern klar machten, dass sie keine Aussicht auf Erfolg hätte. Das Kammergericht vertrat die Auffassung, dass es selbstverständlich Bürgern erlaubt sein muss, sich bei der Intendantin zu beschweren: „An wen soll man sich wenden, wenn man sich von der Presse schlecht behandelt fühlt?“ Die Presse darf und kann Bürger nicht mundtot machen.

Gegen den „Klartext“-Beitrag wurde Anfang September 2008 auch eine ausführliche Programmbeschwerde bei der Intendantin eingereicht. Diese antwortete ohne viel Sachkenntnis unter anderem mit der falschen Behauptung, man hätte die aus dem Tonband herausgeschnittene Stelle doch „durch bildliche Schnitte und Überblendungen, die jeweils Zeitsprünge verdeutlichen, zum anderen durch den am unteren Bildrand anlaufenden Crawl, der die einzelnen Textabschnitte durch Punkte voneinander trennt“ gekennzeichnet, was schlichtweg nicht stimmte. Gemäß dem RBB-Staatsvertrag (§ 10 Abs. 2 Satz 1) und der „Satzung des Rundfunk Berlin-Brandenburg“ (§ 23 Abs. 1) hätte die Intendantin innerhalb eines Monats durch schriftlichen Bescheid über die Programmbeschwerde entscheiden müssen. Das tat sie nicht, sie teilte sogar schriftlich mit, dass sie das nicht tun würde und ihre Rückmeldungen nicht als Bescheid zu sehen seien.

Als letzte Instanz befasste sich dann der Rundfunkrat mit der Programmbeschwerde. Nach der Satzung des rbb (§ 23 Abs. 3) entscheidet dieser „in der darauf folgenden Sitzung, ob die Programmbeschwerde begründet ist und die Sendung gegen einen im RBB-Staatsvertrag normierten Programmgrundsatz (§ 4 RBB-Staatsvertrag) verstoßen hat. Der Vorsitzende des Rundfunkrates teilt den Beschluss mit schriftlicher Begründung dem Beschwerdeführer und der Intendantin mit.“ Im Februar 2009 behandelte der Rundfunkrat die Beschwerde. Ende August 2009 lagen dem Beschwerdeführer Beschluss und Begründung immer noch nicht vor.

Schwerwiegende Konsequenzen

Es ist davon auszugehen, dass es in einer Jugendhilfeeinrichtung mit traumatisierten Kindern häufiger als anderswo zu Konfliktfällen kommen kann. Auslöser der Berichterstattung über die Einrichtung waren unzufriedene Eltern und entlassene Mitarbeiter , die auf die Einrichtung nicht gut zu sprechen waren und sich zu einer aktiv gegen die Einrichtung arbeitenden „Interessengemeinschaft“ zusammen geschlossen hatten. Diese wandten sich nicht nur an die Medien, sondern erstatteten auch vielfältige Anzeigen bei den verschiedensten Behörden, einschließlich der Staatsanwaltschaft. Daraufhin fand eine Flut von Überprüfungen seitens der kontaktierten Behörden statt. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte meterweise Ordner wegen mehreren Veruntreuungsanzeigen, die seitdem alle eingestellt wurden, weil es keinerlei Anzeichen von Veruntreuung gab. Andere Anzeigen laufen noch. Keine der vom rbb dramatisch dargestellten Verdachtsmomente sind über ein Jahr nach der Sendung von Behörden bestätigt worden. Die Leitung der Einrichtung konnte aber mit derart schwerwiegenden Vorwürfen nicht mehr ihre Arbeit verrichten und wurde einige Wochen nach der Sendung abgelöst. Angst und Schrecken, durch die Sendung verbreitet, bewirkten Abmeldungen und trieben den Träger der Einrichtung in die Insolvenz. Mit einer neuen Schwerpunktsetzung musste ein anderer Träger den Betrieb übernehmen.

Die besonnene Reaktion des zuständigen Ministeriums, das einen erfahrenen externen Beobachter im Einvernehmen mit dem Träger kurz nach der Sendung eine Woche in die Einrichtung schickte und der (mit Ausnahme eines Vorfalls mit einem neu eingestellten Erzieher, dem kurz darauf gekündigt wurde) ein positives Bild der Einrichtung zeichnete, konnte seine Wirkung nicht mehr entfalten und wurde von den aus der Nachwirkung des Fernseheffektes ausgelösten Ereignissen überrollt.

Welche realen Probleme auch immer es damals in der Einrichtung gegeben haben mag: Die Verdachtsberichterstattung des rbb ging zu weit. Die Gerichte bestätigten, dass Minimalstandards der journalistischen Sorgfaltspflicht insgesamt sieben Mal nicht eingehalten wurden.

Besonders bedenklich erscheint die Tatsache, dass Autoren und Redakteure von „Klartext“, die mit Kritik an Anderen nicht gerade sparsam umgehen, Kritik an ihrer eigenen Arbeitsweise offenbar nicht akzeptieren und nichts anderes taten, als diese abzublocken. Der Redaktionsleiter deckte die Sensationsjournalistin, der Ressortleiter deckte den Redaktionsleiter, die Intendantin deckte den Ressortleiter – und der Rundfunkrat hat bislang die Intendantin gedeckt. Alle weiteren Gesprächsgesuche wurden bereits einen Monat vor der Sendung abgeblockt.

Die Ergebnisse der Gerichtsverfahren, bei denen der rbb unterlag, werden öffentlich kaum wahrgenommen.  Den vorliegenden Text mögen vielleicht einige tausend Menschen lesen -  der Fernsehbeitrag erreichte Hunderttausende. So kommt die vierte Macht in der öffentlichen Meinung fast immer ungeschoren davon. Da sie das nur zu gut weiß, handelt sie entsprechend, ohne Rücksicht auf Verluste. Auch nicht finanzieller Art: Allein die Gerichtsverhandlungen zu dem „Klartext“-Beitrag, bei dem sich das rbb – trotz hausinternem Justitiariat – von einer Anwaltskanzlei am Kurfürstendamm vertreten ließ, haben die Steuerzahler in Berlin und Brandenburg vermutlich insgesamt Summen im sechsstelligen Bereich gekostet. Bestimmungen des Rundfunk-Staatsvertrages und der Satzung werden einfach ignoriert, außer dem mühsamen und langsamen Weg über die Gerichte fehlen effektive Kontrollinstanzen. Das ist gefährlich.

Dr. Detlef Hardorp
Bildungspolitischer Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg



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